Wenn du ein kleines Unternehmen besitzt, hast du vielleicht ein unauffälliges, aber dennoch kritisches Problem bei der Gründung noch nicht gelöst - den Schutz des Firmennamens. Wie können diese Probleme vermieden werden, bevor zu viel in die Markenbildung investiert wird?

1. Warum ist eine gründliche Recherche notwendig, bevor ein Name ausgewählt und eine Markenanmeldung eingereicht wird?

Wir empfehlen mindestens einen alternativen Namen für dein Unternehmen bereit zu halten für den Fall, dass die erste Wahl einer Recherche nicht standhält. Mit einer gründlichen Recherche kannst du herausfinden, ob der von dir gewählte Name bereits in derselben oder einer ähnlichen Marke eingetragen ist oder ob sich ein Antrag für dieselbe Marke im Genehmigungsverfahren befindet. Wenn einer dieser Fälle eintritt, erfüllt der Name nicht die Anforderungen einer Schutzmarke. Dann ist man froh wenn eine Alternative aus dem Ärmel geschüttelt werden kann.

Kempingski war ein slowakisches Unternehmen, das Zeltunterkünfte auf Festivals anbot und zufällig auf dieses Problem stiess. Obwohl der Name für die Firmeninhaber lustig klang, gefror das Lächeln auf ihren Gesichtern, als sie einen Brief von der Hotelkette Kempinski erhielten. Heute heisst das Unternehmen "Tent Inn" und der alte Domainname leitet die Besucher auf kempinski.com um. 

 

2. Was kann als Marke geschützt werden?

Die slowakische Gesetzgebung, insbesondere das Gesetz 506/2009 über Marken, erlaubt es, alle Marken oder Identitäten, die sich grafisch darstellen lassen und insbesondere aus Wörtern bestehen, einschliesslich Personennamen, Buchstaben, Zahlen, Zeichnungen, die Form und die Verpackung von Produkten sowie Kombinationen dieser Attribute, als Marken zu schützen. 

Wenn du eine Marke anmelden willst,  entscheide dich ob du eine Wort-, Bild-, kombinierte oder dreidimensionale Marke benötigst. Das Gesetz regelt auch, welche Marken nicht eingetragen werden können, z. B. solche ohne Unterscheidungskraft, die gegen die öffentliche Ordnung verstossen, Bezeichnungen über die Art, die Beschaffenheit oder die geografische Herkunft von Waren oder Dienstleistungen die in die Irre führen können, sowie bestimmte andere Arten von Identitäten. Um mehr zu erfahren empfehlen wir , dass Markengesetz zu studieren oder einen Rechtsexperten für geistige Eigentumsrechte zu konsultieren.

3. Wie kann ich eine Marke in der Slowakei eintragen?

Die Eintragung von Marken in der Slowakei erfolgt beim Amt für gewerbliches Eigentum ( indprop.gov.sk ) und dauert 11-15 Monate. Nach Abschluss einer gründlichen Recherche ist der nächste Schritt das Ausfüllen des vorgeschriebenen Formulars, das alle gesetzlichen Anforderungen enthält. Eine Schutzmarke kann nur für eine Marke oder Identität in einem einzelnen Antrag beantragt werden. Der problematischste Teil ist die Nizza-Klassifikation für Waren oder Dienstleistungen. Bis zu drei Klassen sind in einer Anmeldung enthalten, so dass drei Kategorien von Waren und/oder Dienstleistungen geschützt werden können. Eine zu ungenaue Klassifizierung von Waren oder Dienstleistungen kann jedoch das Verfahren in die Länge ziehen, da anschliessend ein Antrag auf Klärung gestellt wird.

Dann beginnt das eigentliche Verfahren zur Eintragung der Marke, wobei die Anmeldung sowohl formal als auch inhaltlich geprüft wird. Status und Inhalt der Anmeldung können in einer öffentlich zugänglichen elektronischen Datenbank verfolgt werden, was es Dritten erleichtert, Einwände zu erheben. Wenn nicht innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung Einwände erhoben werden, wird die Marke eingetragen. Ab dem Tag der Eintragung der Marke kann das Symbol "®" verwendet werden, und die Eintragung ist zehn Jahre lang gültig.

Die Kosten für die Eintragung einer Marke hängen vom juristischen Aufwand ab, der mit der Anmeldung verbunden ist. Informationen dazu findest du auf der Website des Amtes für gewerbliches Eigentum unter der Rubrik "Verwaltungsgebühren". Der Preis für eine individuelle Marke für bis zu drei Klassen von Waren und/oder Dienstleistungen beträgt beispielsweise 166 €.

4.  Wie kann ich eine Marke in der Europäischen Union eintragen?

Die Marken der Europäischen Union werden durch einen einzigen Antrag beim EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) geschützt. Sobald die Marke genehmigt ist, gilt die Eintragung in allen EU-Ländern für 10 Jahre ab dem Anmeldetag. Das eigentliche Genehmigungsverfahren läuft ähnlich ab wie die Genehmigung von Marken in der Slowakei. Der erste Schritt zur Eintragung einer Marke in der Europäischen Union ist die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke (Gemeinschaftsmarke ist die Bezeichnung für EU-Marken). Dieser Antrag kann auch bei der Geschäftsstelle des Amtes für gewerbliches Eigentum in Banská Bystrica eingereicht werden, die ihn innerhalb von 14 Tagen an das EUIPO weiterleitet, oder der Antrag kann elektronisch eingereicht oder per Post direkt an das EUIPO geschickt werden. Die Anmeldung kann in jeder EU-Amtssprache erfolgen. Die Gebühren für die Eintragung beginnen bei 850 € für eine Marke, die eine Klasse von Waren oder Dienstleistungen abdeckt.

5. Wie kann ich eine Marke in den Vereinigten Staaten oder weltweit eintragen?

Die weltweite Registrierung von Marken fällt unter das Madrider Abkommen, das es einem Antragsteller ermöglicht, eine Marke in einem einzigen Antrag zu registrieren, der entweder in allen 97 Mitgliedsländern des Madrider Systems, einschliesslich der Vereinigten Staaten, oder nur in ausgewählten Ländern zulässig ist. 

Das Amt für gewerbliches Eigentum (UPV) erklärt, dass "...die Anmeldung in dem Staat eingereicht werden kann, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, oder in dem Staat, in dem er seinen Geschäftssitz hat oder dessen Staatsangehörigkeit er besitzt". Das heisst, wenn dein Unternehmen seinen Sitz in der Slowakei hat und eine nationale Marke angemeldet wird, ist das Ursprungsamt die UPV, die anschliessend eine internationale Anmeldung ausarbeitet, die innerhalb von zwei Monaten nach der Eintragung an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) weitergeleitet wird. 

Die WIPO prüft  die Korrektheit der Handelsklassifizierung von Waren und Dienstleistungen sowie die formalen Aspekte der Anmeldung. Alle Vorgänge und Mitteilungen für Inhaber von internationalen Marken beim Internationalen Büro werden von der UPV vermittelt. Die Markeninhaber müssen nur die im aktuellen Tarif angegebenen Gebühren in Schweizer Franken entrichten. Solange die Markenregistrierung gültig ist, kann zusätzlich die "territoriale Ausdehnung des Schutzes auf Länder, in denen die Marke noch nicht registriert ist..." beantragt werden (UPV, 2016). 

Auf der Website der WIPO können die Kosten für Marken in den ausgewählten Ländern berechnet werden. Die Kosten für die Eintragung eines einfarbigen Logos für eine Waren- oder Dienstleistungsklasse belaufen sich beispielsweise allein für die Vereinigten Staaten auf 1200 CHF (etwa 1085 €).

6. Kann eine Schutzmarke nach ihrer Zulassung auf andere Kategorien ausgedehnt werden?

Wenn eine Marke einmal genehmigt wurde, kann sie nicht mehr auf andere Klassen ausgedehnt werden, so dass du das potenzielle Wachstum deiner Marke in anderen spezifischen Kategorien sorgfältig prüfen musst. Andererseits kannst du eine eingetragene Klasse gegen eine Gebühr löschen lassen.

7. Was ist, wenn meine Marke noch nicht eingetragen ist, wir aber mit der Kommunikation der Marke beginnen müssen?

Du kannst deine Marke auch ohne eine Schutzmarke verwenden, aber das birgt ein gewisses rechtliches Risiko. Durch eine frühzeitige Eintragung minimierst du das Risiko, dass die Investition in die Markenkommunikation verloren geht, weil ein Konflikt mit einer bestehenden Marke dich zu einem Rebranding zwingt.  

Die eingetragene Marke von Jan Becher-Karlovarská “Becherovka” ermöglichte es diesem tschechischen Hersteller von alkoholischen Getränken beispielsweise, seine Marke rechtlich gegen Nachahmungen des berühmten Getränks in der Slowakei zu schützen. Obwohl das nachgeahmte Getränk in Farbe und Geschmack variierte, verkaufte es der Nachahmer in den typischen grünen Flaschen und nannte es "Original Becher Bitter". Der Fall wurde vom Obersten Gerichtshof zugunsten von Becherovka entschieden, da das Unternehmen die Bezeichnungen "Johann Becher" und "Becher Bitter" bereits eingetragen hatte.

8. Was sind die Risiken, wenn man keine eingetragene Marke hat?

Deine Marke ist grossartig und du hast bereits viel Geld und Zeit in sie investiert. Die Marke könnte in Gefahr geraten, wenn jemand anderes eine Marke anmeldet oder bereits angemeldet hat. 

Erstens kannst du die Marke nicht mehr verwenden. Im besten Fall musst du den komplexen Prozess des Rebrandings durchlaufen. Im schlimmsten Fall läufts du Gefahr, vom Markeninhaber verklagt zu werden, was sehr teuer werden kann. Sofern sich der Markeninhaber nicht aussergerichtlich einigen will, solltest du dich auf einen langen Rechtsstreit einstellen. Wenn der Konkurrent eine weltweit eingetragene Marke hat, sind deine Chancen auf ein weltweites Wachstum minimal.

9. Soll ich die Namen kontrollieren, die vor der Eintragung bereits geschützt sind?

Einzigartigkeit und Unterscheidbarkeit sind grundlegende Parameter nicht nur für die Markenbildung, sondern vor allem für den Schutz der Marke vor Wettbewerbern. Deshalb ist eine gründliche Recherche im Markenregister Teil des Namensfindungsprozesses, um eine mögliche Übereinstimmung mit bereits angemeldeten oder eingetragenen Marken auszuschliessen. Danach empfehlen wir, dass ein Anwalt oder Markenvertreter den Namen erneut überprüft, um eine mögliche Ähnlichkeit in einer bestimmten Nizza-Klassifikation in ausgewählten Ländern unmittelbar vor der Anmeldung auszuschliessen.

Wir freuen uns darauf, dir mit einem der unten aufgeführten  Themen zu helfen:

  • Globale Marken
  • Lokale Marken
  • Google-Due-Diligence-Prüfung
  • WIPO Madrider Protokoll
  • Branchenspezifische Datenbanken

Besonderer Dank für die Beratung und die Kommentare zu diesem Artikel geht an Lukas Steiniger, den auf Immaterialgüterrecht spezialisierten Partner der Kanzlei STEINIGER | Law Office und Experten für Marken und Patente.